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Channel: Kommentare zu: Was schreib ich nur über Julian Assange
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Von: Élise Hendrick

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Helga: Was die Glaubwürdigkeit der Frauen betrifft, kann ich dir insoweit folgen, daß man an ihre Glaubwürdigkeit keine höheren Anforderungen stellen darf als man sonst stellen würde. Die Glaubwürdigkeit einer Aussage bzw. des Aussagenden ist aber eine empirische Frage, die nicht einfach von vornherein vorausgesetzt werden kann – die Aussage kann zutreffen, oder auch nicht, die Person kann (jedenfalls nach bestem Wissen und Gewissen) die Wahrheit gesagt haben, oder auch nicht. Sofern die Glaubwürdigkeit einer Person relevant ist, muß darüber diskutiert werden können.

Hier lautet die Frage jedoch, ob die beiden Frauen überhaupt Vorwürfe erhoben haben. Eine Anzeige wurde nicht erstattet. Es kursieren verschiedene Versionen der von der Staatsanwaltschaft erhobenen Verdächtigungen, und ich sehe auch keinen Grund, die Version einfach abzutun, die Assanges Anwalt nach dessen Angaben mitgeteilt wurde. Natürlich hat ein australischer Rechtsanwalt in der Regel wenig Ahnung vom schwedischen Strafrecht – man kann ihm aber schon ohne weiteres zutrauen, den tatsachenbezogenen Inhalt der ihm mitgeteilten Vorwürfe zu verstehen.

Natürlich ist es rein theoretisch möglich, daß er diese nicht verstanden hat, oder aber verstanden und wider besseres Wissen unrichtig wiedergegeben hat. Einen solchen Verdacht müßte man aber schon begründen. Es wäre auch nicht das erstemal, daß ein Staatsorgan im Verfahren eines, in den Medien aber was ganz anderes gesagt hat.


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